Soweit Sie oder Ihre Kinder privat versichert sind reichen Sie den von uns erstellten Heil- und Kosten- plan bei Ihrer Versicherung und/ oder Ihrer Beihilfestelle ein. Bis zum Alter von 18 Jahren übernimmt die Versicherung/ Beihilfe die Behandlungskosten normalerweise vollständig. Abhängig von der Ausgestaltung Ihres Versicherungsvertrages erhalten Sie eine entsprechende Kostenübernahme. Bei eventuellen Einschränkungen werden wir für Sie Ihren Erstattungsanspruch prüfen und Sie argumentativ unterstützen. Bei Erwachsenen wird eine Erstattung nur in Ausnahmefällen und abhängig von Ihrem Vertrag möglich sein. Nach der Erstberatung können wir Ihnen hierzu genaueres sagen. Die Erstberatung wird grundsätzlich übernommen.
Bei gesetzlich Versicherten wird der Behandlungsplan von uns direkt bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Bis zum Alter von 18 Jahren wird die Behandlung bei Vorliegen bestimmter Kriterien und Schweregraden übernommen. Es wird die sogenannte KIG-Einstufung (kieferorthopädische Indikationsgruppen) zugrunde gelegt, wodurch auch die Kostenübernahme geregelt ist. Bei Erwachsenen gelten darüber hinaus weitere Kriterien. Die Erstattung der Krankenkassen richtet sich nach den in der gesetzlichen Krankenvorsorge üblichen „ausreichenden, wirtschaftlichen und zweckmäßigen“ Kriterien. Die Erstberatung übernimmt die Krankenkasse.
Sollte die Behandlung für Sie oder Ihr Kind nicht von Ihrer Versicherung oder Krankenkasse übernommen werden, und wünschen Sie dennoch eine Korrektur der Zahnfehlstellung, so werden wir für Sie einen Heil- und Kostenplan mit den notwendigen Maßnahmen unter Berücksichtigung Ihrer Vorstellungen erstellen. Auch hier wird die Erstberatung von Ihrer Versicherung übernommen.
Zahnzusatzversicherungen können hilfreich sein, jedoch gibt es sehr viele unterschiedliche Tarife. Manche Versicherungen springen ein wenn die gesetzliche Krankenkasse garnicht zahlt. Andere Versicherungen zahlen Leistungen, die über das Maß der gesetzlichen Krankenkasse (ausreichend, wirtschaftlich, zweckmäßig) hinausgehen. Hier können (und dürfen) wir Ihnen keine Empfehlung geben. Sie können sich auf der Website der „Waizmanntabelle“ eine Übersicht verschaffen, ob eine Zusatzversicherung für Sie in Frage kommt. Haben Sie keine Zusatzversicherung? Nicht schlimm. Bei unseren Behandlungplänen gibt es kein „Kleingedrucktes“.