Es ist wichtig den bestmöglichen Zeitpunkt für den Therapiebeginn festzulegen. Das chronologische Alter, die tatsächliche individuelle Entwicklung, der Stand des Zahnwechsels und die jeweiligen Fehlstellungen sind zu berücksichtigen.
Bei frühzeitigem Milchzahnverlust oder bestimmten Fehllagen der Kiefer kann schon eine Vorstellung im Alter von 5-8 Jahren notwendig sein. Dies betrifft zum Beispiel einen sog. Kreuzbiss, Abweichungen der Unterkieferlage zur Seite, nach hinten oder nach vorne. Diese Asymmetrien können sich in der weiteren Entwicklung ungünstig verstärken. Mit einer rechtzeitigen Therapie kann hier größeren Fehlentwicklungen vorgebeugt, und das Wachstum in eine physiologische Richtung gelenkt werden. Die Behandlungen werden meist als Kurzbehandlungen von ca. 12-18 Monaten durchgeführt.
Im Alter von ca. 10-12 Jahren sollte jedoch spätestens eine Vorstellung beim Kieferorthopäden erfolgen. In allen Fällen ist der mögliche Behandlungsbeginn für gesetzlich und privat Versicherte aus formeller Sicht genau geregelt. Aus fachlicher Sicht ist es vorteilhaft, wenn der Zahnwechsel und das Wachstum noch nicht abgeschlossen sind. Die Behandlungen werden abhängig von den Fehlstellungen in ca. 2-4 Jahren durchgeführt.
Ob herausnehmbare Zahnspangen, festsitzende Zahnspangen, unsichtbare Zahnspangen, mitarbeitsunabhängige Behandlungsgeräte – das entscheiden wir gemeinsam.